Rechtsprechung
   BGH, 08.02.2022 - X ZR 97/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,6552
BGH, 08.02.2022 - X ZR 97/20 (https://dejure.org/2022,6552)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2022 - X ZR 97/20 (https://dejure.org/2022,6552)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2022 - X ZR 97/20 (https://dejure.org/2022,6552)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,6552) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    §§ 651d Abs. 1 BGB, 638 Abs. 3 BGB, § 651d Abs. 2 BGB, § 138 Abs. 2 ZPO, § 561 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme der Veranstalterin einer Flugpauschalreise wegen Reisemängeln auf Rückzahlung des Reisepreises; Erhebliche Beeinträchtigung der Nachtruhe durch Fuglärm

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB a.F. § 651d Abs. 1; BGB a.F. § 638 Abs. 3; ZPO § 138 Abs. 1; ZPO § 138 Abs. 1 2
    Substantiierungslast des Reisenden und des Reiseveranstalters zu Beeinträchtigungen der Reise durch nächtlichen Fluglärm

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inanspruchnahme der Veranstalterin einer Flugpauschalreise wegen Reisemängeln auf Rückzahlung des Reisepreises; Erhebliche Beeinträchtigung der Nachtruhe durch Fuglärm

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Flugzeuglärm als Reisemangel

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wenn Fluglärm die Nachtruhe im Hotel stört ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ruhiges Hotel in Flughafennähe - Urlauber verlangt vom Reiseveranstalter wegen nächtlichen Fluglärms den Reisepreis zurück

  • reiserechtfuehrich.com (Kurzinformation)

    Hotel in Flughafennähe: Reiseveranstalter muss Intensität der Lärmbelästigung nicht erkunden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 634
  • MDR 2022, 658
  • VersR 2022, 650
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus BGH, 08.02.2022 - X ZR 97/20
    Dabei kann ihn die Obliegenheit treffen, Nachforschungen zu unternehmen und Informationen von Personen einzuholen, die unter seiner Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig geworden sind, wenn und soweit ihm dies zumutbar ist (BGH, Urteil vom 7. Dezember 1998 - II ZR 266/97, BGHZ 140, 156, 158, Juris-Rn. 11; Urteil vom 22. April 2016 - V ZR 256/14, NJW-RR 2016, 1251 Juris-Rn. 20; Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, BGHZ 225, 316 Juris-Rn. 36 f.).
  • BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06

    Haftung eines Reiseveranstalters trotz Versäumung der Ausschlussfrist

    Auszug aus BGH, 08.02.2022 - X ZR 97/20
    Eine Obliegenheit der Partei, auf Behauptungen des Prozessgegners substantiiert, d.h. mit näheren positiven Angaben zu erwidern, soll ihr Bestreiten beachtlich sein, kann in Betracht kommen, wenn die primär darlegungsbelastete Partei keine nähere Kenntnis der maßgeblichen Umstände und auch keine Möglichkeit zur weiteren Sachaufklärung hat, während der Bestreitende alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihm unschwer möglich und zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (BGH, Urteil vom 12. Juni 2007 - X ZR 87/06, RRa 2007, 215, Juris-Rn. 46).
  • BGH, 22.04.2016 - V ZR 256/14

    Bestreiten des Inhalts eines von dem bevollmächtigten Untervermittler einer

    Auszug aus BGH, 08.02.2022 - X ZR 97/20
    Dabei kann ihn die Obliegenheit treffen, Nachforschungen zu unternehmen und Informationen von Personen einzuholen, die unter seiner Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig geworden sind, wenn und soweit ihm dies zumutbar ist (BGH, Urteil vom 7. Dezember 1998 - II ZR 266/97, BGHZ 140, 156, 158, Juris-Rn. 11; Urteil vom 22. April 2016 - V ZR 256/14, NJW-RR 2016, 1251 Juris-Rn. 20; Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, BGHZ 225, 316 Juris-Rn. 36 f.).
  • BGH, 07.12.1998 - II ZR 266/97

    Zulässigkeit pauschalierten Bestreitens; Wirksamkeit der Neufestsetzung der

    Auszug aus BGH, 08.02.2022 - X ZR 97/20
    Dabei kann ihn die Obliegenheit treffen, Nachforschungen zu unternehmen und Informationen von Personen einzuholen, die unter seiner Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig geworden sind, wenn und soweit ihm dies zumutbar ist (BGH, Urteil vom 7. Dezember 1998 - II ZR 266/97, BGHZ 140, 156, 158, Juris-Rn. 11; Urteil vom 22. April 2016 - V ZR 256/14, NJW-RR 2016, 1251 Juris-Rn. 20; Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, BGHZ 225, 316 Juris-Rn. 36 f.).
  • BGH, 04.02.2021 - III ZR 7/20

    Haftung für fehlgeschlagene Kapitalanlage: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung

    Auszug aus BGH, 08.02.2022 - X ZR 97/20
    Hierbei ist auch zu berücksichtigen, welche Angaben der darlegungsbelasteten Partei zumutbar und möglich sind (BGH, Versäumnisurteil vom 4. Februar 2021 - III ZR 7/20, NJW 2021, 1759 Rn. 18).
  • BGH, 25.09.2018 - VI ZR 234/17

    Vorliegen eines Gehörsverstoßes wegen überspannter Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 08.02.2022 - X ZR 97/20
    Der Vortrag muss konkret genug sein, um die Erheblichkeit der Tatsachen beurteilen zu können und eine Stellungnahme des Gegners zu ermöglichen (BGH, Urteil vom 25. September 2018 - VI ZR 234/17, NJW 2019, 607 Rn. 8).
  • OLG Celle, 15.10.2020 - 11 U 175/19

    Minderung des Reisepreises wegen Fluglärms; Umfang der Pflicht des

    Auszug aus BGH, 08.02.2022 - X ZR 97/20
    Das Berufungsgericht (OLG Celle, RRa 2021, 62 = MDR 2021, 23) hat, soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung, im Wesentlichen ausgeführt:.
  • LG Mannheim, 23.06.2023 - 14 O 103/18

    Zuckerkartell - Bestimmung des Kartellschadensersatzes bei einem Zucker-Kartell

    Der Vortrag der Klägerin, es sei davon auszugehen, dass das Kartell " bereits lange vor 1996 " bestanden habe, ist bereits nicht hinreichend bestimmt, um seine Erheblichkeit zu beurteilen (vgl. BGH, Urt. v. 08.02.2022, X ZR 97/20, juris Rz. 10).
  • OLG Celle, 20.10.2022 - 11 U 9/22

    Vorvertraglich Aufklärungspflicht eines Luftverkehrsunternehmens gegenüber seinen

    Das in der Duplik vorgetragene pauschale Bestreiten genügt gegenüber diesem detaillierten (und insbesondere auf eine Auskunft eines eigenen Mitarbeiters gestützten) Vortrag nicht (vgl. zur Pflicht zum substantiierten Bestreiten: BGH, Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 275/12, juris Rn. 11; Urteil vom 8. Februar a2022 - X ZR 97/20, juris Rn. 17 ff.).
  • OLG München, 01.03.2023 - 27 U 7270/22

    Kein Schadensersatz wegen angeblicher Verwendung unzulässiger

    Ob und inwieweit die nicht darlegungsbelastete Partei ihren Sachvortrag substantiieren muss, lässt sich nur aus dem Wechselspiel von Vortrag und Gegenvortrag bestimmen, wobei die Ergänzung und Aufgliederung des Sachvortrags bei hinreichendem Gegenvortrag immer zunächst Sache der darlegungs- und beweispflichtigen Partei ist (vgl. BGH, NJW-RR 2022, 634 Rn. 18; BGH, NJW 2021, 1669 Rn. 26 m. w. N.).
  • OLG München, 24.10.2022 - 27 U 5002/22

    Keine sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines Dieselfahrzeugs mit

    Ob und inwieweit die nicht darlegungsbelastete Partei ihren Sachvortrag substantiieren muss, lässt sich nur aus dem Wechselspiel von Vortrag und Gegenvortrag bestimmen, wobei die Ergänzung und Aufgliederung des Sachvortrags bei hinreichendem Gegenvortrag immer zunächst Sache der darlegungs- und beweispflichtigen Partei ist (vgl. BGH, NJW-RR 2022, 634 Rn. 18; BGH, NJW 2021, 1669 Rn. 26 m. w. N.).
  • OLG München, 21.04.2023 - 27 U 699/23

    Keine sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines Opel-Diesel-Fahrzeugs (hier:

    Ob und inwieweit die nicht darlegungsbelastete Partei ihren Sachvortrag substantiieren muss, lässt sich nur aus dem Wechselspiel von Vortrag und Gegenvortrag bestimmen, wobei die Ergänzung und Aufgliederung des Sachvortrags bei hinreichendem Gegenvortrag immer zunächst Sache der darlegungs- und beweispflichtigen Partei ist (vgl. BGH, NJW-RR 2022, 634 Rn. 18; BGH, NJW 2021, 1669 Rn. 26 m. w. N.).
  • BGH, 26.07.2022 - X ZR 1/21

    Anspruch des Berechtigten auf Übertragung eines Patents wegen widerrechtlicher

    Sind diese Anforderungen erfüllt und wird der Vortrag von der Gegenseite erheblich bestritten, ist es Sache des Tatrichters, in die Beweisaufnahme einzutreten (BGH, Urteil vom 8. Februar 2022 - X ZR 97/20, NJW-RR 2022, 634 Rn. 10).
  • OLG München, 15.02.2023 - 27 U 7201/22

    Keine sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines Opel-Diesel-Fahrzeugs (hier:

    Ob und inwieweit die nicht darlegungsbelastete Partei ihren Sachvortrag substantiieren muss, lässt sich nur aus dem Wechselspiel von Vortrag und Gegenvortrag bestimmen, wobei die Ergänzung und Aufgliederung des Sachvortrags bei hinreichendem Gegenvortrag immer zunächst Sache der darlegungs- und beweispflichtigen Partei ist (vgl. BGH, NJW-RR 2022, 634 Rn. 18; BGH, NJW 2021, 1669 Rn. 26 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 26.07.2023 - 4 U 266/22

    Zur Frage, ob Vollstreckungsmaßnahmen eines Vollstreckungsorgans Rechtshandlungen

    Abhängig von der Detailtiefe der Darlegung werden unterschiedliche Anforderungen an die Erklärung der Gegenseite gestellt (BGH, Urteil vom 04.04.2014 - V ZR 275/12, NJW 2015, 468, Rn. 11; BGH, Urteil vom 08.02.2022 - X ZR 97/20, NJW-RR 2022, 634, Rn. 18; Greger, in: Festschrift Gehrlein, 2022, S. 211, 217; Skauradszun/Harnack ZZP 136 (2023), 1, 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht